Reisebedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung.

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.

Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage diesen neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären, anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

 

2. Bezahlung.

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 10 % des Reisepreises an oder mindestens 350.- euro pro gebuchtem angebrochenem Monat. Diese Anzahlung ist nach der Buchungsbestätigung durch uns nicht mehr rückzahlbar. Den Restbetrag zahlen Sie bitte durch Überweisung – ohne besondere Aufforderung – spätestens 42 Tage vor Reisebeginn .

Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

 

3. Reiseprogramm und Leistungen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, der allgemeinen Information der Reiseausschreibung zum „Klinischen Intensivlehrgang in China“, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlu8 notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Außergewöhnliche Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugreisen, berechtigen uns auch nach Vertragsschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Wir werden Sie von einer Preissteigerung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen.

Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Preise auch nach Vertragsabschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.

Die Pauschale beträgt bis 42. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises oder mindestens 350.- euro (sofern wir in der Lage sind den stornierten Platz zu füllen);

ab 41. bis 35. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises;

ab 34. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises;

ab 20. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises;

nach Antritt der Reise 100 % des Reisepreises.

5.2 Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen , wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,- euro.

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis zu 42 Tagen vor Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen – insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern – entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens 60,- euro an uns zu zahlen.

5.4 Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen haben in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
  1. b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurü Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
  1. c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.

Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal mit 20.- euro erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

 

  1. d) ohne Einhaltung einer Frist, wenn eine in der Reiseinformation beinhaltete Fremdleistung ohne unser Verschulden nicht oder nur teilweise erbracht werden kann. Fremdleistungen werden z.T. von Transportunternehmen, Hotels und Ausbildungsstätten von uns in Anspruch genommen und kontrolliert, aber unterliegen nicht unserer Verantwortung und Haftung. Sollte ein solches Unternehmen seine Leistungen und Bedingungen ändern oder kündigen, so werden wir Sie umgehend davon unterrichten und uns um eine Ersatzleistung bemü In diesem Falle haben Sie zwei Möglichkeiten: die Annahme der Änderung und der u.U. entstehenden Mehrkosten oder den Rücktritt von der Reise. Im Falle des Rücktritts wird Ihnen jeder Betrag, den Sie bis zu diesem Zeitpunkt an uns gezahlt hatten zurückerstattet, jedoch nicht die Stornokosten, die bei einem dritten Fremdleistungsunternehmen anfallen können. Daher ist es zwingend notwendig eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, die dieses Risiko versichert.

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Wir sind bemüht, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen zu tragen.

9. Haftungsausschluss

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt oder eine sonstige Leistung eines Dritten – insbesondere eines Reisebüros -erbracht, ohne dass es hierzu eines gesonderten Nachweises des Reiseveranstalters bedarf, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen. Auf die Inanspruchnahme von Fremdleistungen bezüglich des Luftfahrtunternehmens, sonstigen Transportunternehmens, Hotels und Ausbildungsstätten wird ausdrücklich hingewiesen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Fremdleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungs- bzw. sonstigen Bestimmungen des Fremdleisters.

Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reisebeschreibung aufgeführt sind.

10.  Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wenn vor Ort ein Mangel eintreten sollte, bitten wir um umgehende Mitteilung am Ort, gefolgt von umgehender schriftlicher Mitteilung vom Ort an uns, damit der Leistungserbringer um Abhilfe gebeten werden kann und ihm Gelegenheit gegeben wird einen Mangel zu berichtigen. Eine Beschwerde nach Vollendigung der Reise kann leider nicht berücksichtigt werden.

10.2 Schadenersatz

Insofern ein Umstand vorliegt, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen. Wir haben grundsätzlich nur grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehl- Information bedingt sind.

12. Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

13. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss – innerhalb einer Woche nach Ausstellung der Buchungsbestätigung – einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) z.B. bei der Europäischen Reiseversicherung oder Ihrem eigenen Versicherungsunternehmen. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. U.U. empfiehlt sich auch eine Abbruchversicherung, die z.B. bei frühzeitiger Abreise begründet durch Krankheit oder Tod eines Nahestehenden in Anspruch genommen werden kann.

Außerdem empfehlen wir umfassenden Versicherungsschutz für Gepäck und Wertsachen, Soforthilfe bei Unfall und Krankheit und Entschädigung für Tod und Unfallfolgen.

Lassen Sie sich von uns beraten !

 

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

15. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

Stand 01.03.2016